Invesdors
Invesdors
Rechtliches
Invesdors · Schweiz · Anti-Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierungsbekämpfung
Die Invesdors ist gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG, SR 955.0) und der entsprechenden FINMA-Geldwäschereiverordnung tätig. Als Finanzintermediär sind wir verpflichtet, angemessene Sorgfaltspflichten und Meldepflichten umzusetzen.
Jeder Investor muss die Identitätsprüfung abschliessen, bevor er eine Investition tätigen kann. Invesdors nutzt SIX bLink bankauthentifizierte Zahlungen als Identifikationsmechanismus — die erste bLink-Überweisung belegt nachweislich die Inhaberschaft eines verifizierten Schweizer Bankkontos und erfüllt die GwG-Art.-3-Sorgfaltspflicht ohne Dokumentenupload. PEP/Sanktionsscreenings erfolgen anhand der SECO-, EU-, UN-, OFAC- und HMT-Listen bei der Anmeldung.
Bei Investitionen über CHF 25'000 erheben und prüfen wir Erklärungen zum wirtschaftlich Berechtigten. Juristische Personen müssen UBO-Dokumente vorlegen. Wir akzeptieren keine anonymen Investoren oder Inhaberaktien.
Bei grösseren Investitionen können wir den Nachweis der Mittelherkunft verlangen — z.B. Kontoauszüge, Lohnausweise oder Unternehmensabschlüsse. Dies ist eine Anforderung gemäss Schweizer GwG und FINMA-Weisungen.
Alle Konten unterliegen einer kontinuierlichen Transaktionsüberwachung. Ungewöhnliche Muster — z.B. rasche Investitions-/Rückzugszyklen, Stückelung oder Unstimmigkeiten mit dem angegebenen Investorenprofil — werden von unserem Compliance-Team geprüft.
Bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder organisiertes Verbrechen ist Invesdors gesetzlich verpflichtet, eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten. Mit der Einreichung einer solchen Meldung werden die betroffenen Vermögenswerte vorübergehend gesperrt.
Investoren, die als politisch exponierte Personen oder enge Mitarbeiter identifiziert werden, unterliegen einer verstärkten Sorgfaltspflicht (Enhanced Due Diligence, EDD). Invesdors kann zusätzliche Dokumente anfordern und PEP-Konten einer erhöhten laufenden Überwachung unterziehen.
Alle Investoren werden bei der Anmeldung und fortlaufend anhand der SECO-, EU-, UN-, OFAC- und HMT-Sanktionslisten geprüft. Treffer führen zur sofortigen Kontosperrung bis zur Klärung durch das Compliance-Team.
Alle KYC-Dokumente, Transaktionsunterlagen und Compliance-Entscheide werden gemäss den Anforderungen des Schweizer GwG mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Diese Unterlagen stehen der FINMA und den Strafverfolgungsbehörden auf rechtmässiges Ersuchen hin zur Verfügung.
Invesdors hat einen designierten Anti-Geldwäscherei-Compliance-Beauftragten ernannt, der für die Umsetzung der AML/CFT-Richtlinie, die Mitarbeiterschulung und die Behördenkommunikation zuständig ist.