Invesdors
Invesdors
Enterprise Regulatorischer Rahmen
Die Invesdors GmbH agiert ausschliesslich als nicht-regulierter Anbieter technischer Infrastruktur (SaaS). Wir sind keine Bank und kein Finanzintermediär. Die rechtliche Verantwortung für die Strukturierung von Kampagnen innerhalb der Ausnahmen von Art. 36 FIDLEG liegt vollumfänglich und nicht delegierbar beim Emittenten.
Die FINMA ist die unabhängige Finanzmarktaufsicht der Schweiz. Invesdors ist als SaaS-Infrastruktur ausgestaltet; die aufsichtsrechtliche Einordnung hängt jedoch von der tatsächlichen Tätigkeit ab. Diese Darstellung ist weder eine FINMA-Feststellung noch eine pauschale Befreiung vom GwG.
Gemäss dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) können Schweizer Unternehmen Kapital aufnehmen, ohne einen von einer FINMA-lizenzierten Prüfstelle genehmigten Prospekt zu veröffentlichen, sofern sie die gesetzlichen Ausnahmen strikt einhalten. Invesdors stellt technische Leitplanken bereit — etwa Echtzeit-Obergrenzen für Investoren und Kapital — um Emittenten zu unterstützen. Die uneingeschränkte rechtliche Verantwortung für die regulatorische Einhaltung verbleibt jedoch beim Emittenten.
Kapital-Limit
Max. CHF 8.000.000
Zeithorizont
Rollierend 12 Monate
Max. Investoren
Keine Investorenbegrenzung auf diesem Weg
Prospektpflicht
Ausdrücklich befreit
Plattform-Status
✅ Primäres Framework
⚠ Jeder Ausnahmeweg nach Art. 36 Abs. 1 ist eine eigenständige Alternative — ein Angebot muss nur einen davon erfüllen. Dieser Weg gilt für Angebote unter CHF 8 Mio. über beliebige 12 Monate, ohne Begrenzung der Investorenzahl. Alternativ ist ein Angebot an weniger als 500 Investoren ohne Kapitalobergrenze ausgenommen (siehe unten).
Kapital-Limit
Keine Kapitalobergrenze auf diesem Weg
Zeithorizont
Rollierend 12 Monate
Max. Investoren
Max. 499 Investoren
Prospektpflicht
Ausdrücklich befreit
Plattform-Status
✅ API-Überwachung
⚠ Invesdors überwacht die Anzahl Investoren und aktiviert bei 450 Investoren automatische Warnsysteme.
Der Emittent reicht Gesellschaftsdokumente über das sichere Portal ein.
Invesdors führt eine technische Prüfung durch (AML/KYC verbleibt bei der Bank).
Der Rechtsberater des Emittenten bestätigt verbindlich die Anwendbarkeit der FIDLEG-Ausnahme.
Kampagne startet — Zeichnungen erfolgen über Non-Custodial Smart Contracts und Open Banking.
Zeichnungsfrist endet — Bank-APIs bestätigen die finale Zahlung.
Automatisierte Ausführung: Aktien werden als Registerwertrechte (Art. 973d OR) tokenisiert.