Invesdors
Invesdors
Das Schweizer DLT-Gesetz erlaubt den Transfer tokenisierter Aktien ohne Notar. Invesdors erzwingt Vinkulierung und Vorkaufsrecht automatisch — On-Chain — und wickelt in CHF über Direct Bank Settlement ab.
Kein Treuhandkonto nötig. Direct Bank Settlement wickelt CHF von Bank zu Bank in Sekunden ab.
Das Vorkaufsrecht (OR Art. 685b) wird durch automatische Benachrichtigung an bestehende Aktionäre durchgesetzt.
Vinkulierte Aktien (OR Art. 685) bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrates. Invesdors erzwingt dies automatisch.
Jede Übertragung wird On-Chain und im digitalen Aktienbuch aufgezeichnet.
Bieten Sie Ihre Aktien auf dem P2P-Transferplatz zu einem von Ihnen festgelegten Preis an.
Vinkulierte Aktien bedürfen vor der Übertragung der Zustimmung des Verwaltungsrates.
Der Käufer zahlt direkt per Banküberweisung. Aktien werden sofort On-Chain verschoben.
Das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register (DLT-Gesetz, SR 220) schuf die Kategorie der 'Registerwertrechte'. Invesdors-Token qualifizieren sich als Registerwertrechte — das bedeutet, dass die Übertragung mit der On-Chain-Aufzeichnung rechtswirksam ist, ohne notarielle Beglaubigung.
Vinkulierung und Vorkaufsrecht werden im Registerprozess durchgesetzt. CHF-Abwicklung von Bank zu Bank.
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