Invesdors
Invesdors
Was es ist
Ein digitales Aktienregister ist der offiziell anerkannte Nachweis, dass Sie Anteile an einem Unternehmen halten. Gemäss Schweizer OR Art. 686 muss jede AG ein solches Register führen.
Wenn Sie über Invesdors investieren, werden Ihr Name, Investitionsbetrag, Aktienanzahl und Aktienklasse in das digitale Register des Unternehmens eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie rechtlich anerkannter Aktionär.
Dies ist kein Token. Kein Zertifikat. Kein Derivat. Es ist ein Eintrag in einem offiziellen Unternehmensregister — mit demselben Rechtswert wie ein notariell beglaubigtes Papierdokument.
Aktionärseintrag
Schlüsselkonzepte
Ihre Beteiligung wird namentlich erfasst — nicht anonym. Dies ist nach Schweizer OR vorgeschrieben und macht Sie zu einem rückverfolgbaren, rechtlich geschützten Aktionär.
Sie erhalten eine Registerbestätigungsurkunde, wenn Ihre Aktien ausgegeben werden. Dies ist Ihr Eigentumsnachweis — gleichwertig mit einem traditionellen Aktienzertifikat.
Namentlich eingetragene Aktionäre einer Schweizer AG oder GmbH sind stimmberechtigt an Generalversammlungen. Die digitale Eintragung schränkt diese Rechte in keiner Weise ein.
Ihre Beteiligung besteht unabhängig von Invesdors. Sollte die Plattform ihren Betrieb einstellen, bleiben Ihre Aktionärsrechte über das Handelsregister des Unternehmens bestehen.
Invesdors benötigt keine Blockchain-Technologie für rechtliche Aktienregistereinträge. Das Register ist digital — gesichert, zeitgestempelt und prüfprotokolliert.
FAQ
Ihre Aktien sind im eigenen Aktionärsregister des Unternehmens eingetragen — nicht nur auf Invesdors. Ihr Rechtseigentum bleibt bestehen. Sie können das Unternehmen direkt oder über das Handelsregister kontaktieren.
Nein. Das Schweizer OR schreibt keine Form des Aktienregisters vor. Ein ordnungsgemäss geführtes digitales Register hat denselben Rechtsstatus wie ein papierbasiertes oder notariell beglaubigtes Register.
Bei Schweizer AG sind Aktien frei übertragbar, sofern die Statuten die Übertragung nicht einschränken. Bei GmbH erfordert die Übertragung einen schriftlichen Abtretungsvertrag (OR Art. 785), die Zustimmung der Gesellschafterversammlung (Art. 786) und einen Handelsregister-Eintrag — seit 2008 keine Beurkundung. Invesdors unterstützt beide Prozesse.
Sie erhalten eine Registerbestätigung, wenn Ihre Aktien ausgegeben werden. Diese bildet zusammen mit Ihrer Kontohistorie und dem Unternehmensregister den vollständigen Eigentumsnachweis.
Die Schweizer Verrechnungssteuer von 35% gilt für Dividenden auf Schweizer AG-Aktien. Kapitalgewinne aus Privatanleger-Beteiligungen unterliegen in der Regel nicht der Schweizer Einkommenssteuer.