Invesdors
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Rechtliches
Invesdors GmbH · Schweiz · Rechtsverbindlicher Rahmen
Diese Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") stellen einen rechtsverbindlichen Enterprise-Rahmenvertrag zwischen Ihnen (dem "Nutzer", "Emittenten" oder "Investor") und der Invesdors GmbH, Schweiz ("Invesdors") dar. Mit dem Zugriff auf die Plattform invesdors.ch (die "Plattform") akzeptieren Sie diese Bedingungen ausdrücklich. Vertreter von juristischen Personen garantieren unter Androhung von Urkundenfälschung, dass sie über die erforderliche Zeichnungsberechtigung verfügen.
Invesdors stellt neutrale Software-as-a-Service-Infrastruktur und Kampagnenwerkzeuge bereit. Das konfigurierte Produkt bietet keine Anlageberatung, Vermittlung, Eigengeschäfte, Verwahrung oder multilaterale Handelsplattform. Emittenten geben ihre eigenen Wertrechte aus und behalten ihre gesetzlichen Pflichten. Diese vertragliche Beschreibung ist weder eine FINMA-Verfügung noch eine pauschale Befreiung vom Schweizer Finanzmarktrecht.
Die Nutzung ist auf juristische und voll handlungsfähige natürliche Personen (mind. 18 Jahre) beschränkt. "US-Personen" und Personen aus FATF-sanktionierten Ländern sind von der Nutzung strengstens ausgeschlossen. Invesdors behält sich das absolute Recht vor, Konten nach eigenem Ermessen ohne Begründung zu sperren.
Die Plattform muss in strikter Übereinstimmung mit Schweizer Recht genutzt werden. Verboten sind: (a) Marktmanipulation/Betrug; (b) Angriffe auf die Sicherheitsarchitektur; (c) Nutzung für Geldwäscherei/Terrorismusfinanzierung; (d) Reverse Engineering der Smart Contracts. Verstösse führen zur sofortigen Kündigung und Anzeige.
Invesdors bietet eine strikte Non-Custodial-Umgebung. Tokenisierte Registerwertrechte werden über auditierte Smart Contracts auf öffentlichen Blockchains (z.B. Base L2) direkt in die Wallets der Nutzer geprägt. Invesdors hält keine privaten Schlüssel der Nutzer und kann Vermögenswerte nicht einseitig beschlagnahmen oder darüber verfügen. Emittenten-Durchsetzungsakte (z.B. vom Verwaltungsrat autorisierte Zwangsübertragungen nach OR Art. 685b / 973f) werden von den zeichnungsberechtigten Organen des Emittenten signiert und von der Plattform lediglich weitergeleitet; die Plattform übt keine eigenständige Verfügungsmacht aus. Die Interaktion mit Smart Contracts erfolgt auf alleiniges Risiko des Nutzers.
Fiat-Zahlungen erfolgen direkt zwischen den Bankkonten von Investor und Emittent oder Verkäufer über Open-Banking-Konnektivität. Invesdors nimmt keine Kundengelder entgegen, bündelt oder verwahrt sie nicht. Die rechtliche Qualifikation hängt von den tatsächlichen Umständen und dem anwendbaren Recht ab; diese Bedingungen behaupten keine pauschale GwG-Befreiung.
Emittenten sind allein für die Legalität ihrer Kapitalbeschaffung verantwortlich und stützen sich auf strenge Ausnahmen von der Prospektpflicht (z.B. Art. 36 FIDLEG). Invesdors bietet technische Überwachungs-Tools, übernimmt jedoch keine Haftung, falls ein Emittent Limiten überschreitet. Emittenten müssen unabhängigen Rechtsrat einholen.
Die Plattform erleichtert technische P2P-Transfers. Invesdors betreibt jedoch kein multilaterales Handelssystem (MTF/OTF). Alle Übertragungen von Namenaktien unterliegen den statutarischen Übertragungsbeschränkungen (Vinkulierung) der Gesellschaft und entfalten ohne formelle Zustimmung des Verwaltungsrats keine Rechtswirkung.
Im maximal nach zwingendem Schweizer Recht zulässigen Umfang (insbes. Art. 100 OR) schliesst Invesdors jede Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden (inkl. Datenverlust, Cyberangriffe) aus. Die Plattform wird "AS IS" bereitgestellt. Invesdors haftet nicht für Blockchain-Ausfälle, Smart-Contract-Bugs oder Open Banking-Downtimes.
Der Nutzer verpflichtet sich bedingungslos, Invesdors und verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden, Bussen und Anwaltskosten freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Bedingungen, von Wertpapiergesetzen, AML-Gesetzen oder Forderungen Dritter resultieren.
Geistiges Eigentum (Code, UI/UX, Algorithmen) gehört ausschliesslich Invesdors. Nutzer erhalten eine widerrufliche Lizenz. Invesdors implementiert Enterprise-TOMs, kann aber keine absolute Immunität gegen hochentwickelte Cyberbedrohungen garantieren.
Diese Bedingungen unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten sind die zuständigen Handelsgerichte des Kantons Zürich, Schweiz.
Die Invesdors GmbH handelt ausschliesslich als Technologie-/SaaS-Anbieter. Sie ist nicht Agentin, Maklerin, Vertreterin, Treuhänderin oder Beauftragte von Investoren, Unterstützern, Emittenten oder Foundors-Organisatoren. Sie verhandelt keine Angebote, erteilt keine Anlageberatung, verwahrt keine Kundengelder und entscheidet nicht über Kampagnen. Vertragsbeziehungen über Wertpapierzeichnungen sowie Produkt-/Perk-Käufe oder Spenden entstehen direkt zwischen Investor/Unterstützer und der emittierenden Gesellschaft bzw. dem Kampagnenorganisator.
Equity-Zeichnungen werden Bank-zu-Bank via SIX bLink auf das Liberierungs-/Settlement-Konto des Emittenten gebucht. Invesdors erhält oder hält nie das Investitionskapital. Bei Abbruch, Scheitern oder Emittenten-Storno kann Invesdors Investitionen als rückerstattungspflichtig markieren und dem Emittenten ermöglichen, einen Mehrfach-bLink-PSS-Rückerstattungsbatch an die Original-Zahler-IBAN jedes Investors mit einer Bankbestätigung einzureichen. Jede Rückzahlung schuldet und führt allein der Emittent Bank-zu-Bank aus; Investoren haben keinen Anspruch gegen Invesdors auf Kapitalrückgabe. Emittenten bleiben allein für FinSA-/gesellschaftsrechtliche Compliance des Angebots verantwortlich.
Foundors-Produktzusagen sind Vorverkäufe nach OR Art. 184 (Kauf); Spenden sind Schenkungen nach OR Art. 239. Die Kampagnengesellschaft ist Verkäufer/Organisator und alleiniger Vertragspartner. Lieferung, Qualität, Verzögerungen und Support sind Pflichten des Organisators. Für physische Produkte geben Unterstützer eine Lieferadresse an, die Invesdors nur zur Erfüllung mit dem Organisator teilt (Kickstarter-Modell). Anonymität verbirgt nur den öffentlichen Namen; der Organisator erhält die Lieferadresse. Bei Alles-oder-Nichts-Scheitern oder Abbruch nach Bestätigung markiert Invesdors Zusagen als rückerstattungspflichtig; der Organisator kann einen Mehrfach-bLink-PSS-Batch von seinem Geschäftskonto an die Original-Zahler-IBAN jedes Unterstützers einreichen. Invesdors kann keine Gelder einziehen und haftet nicht, wenn der Organisator nicht erstattet oder liefert.
Das Hosting einer Kampagne auf Invesdors ist keine Empfehlung, Bewertung, Garantie oder Zusicherung bezüglich Emittent, Produkt, Aktien, Liefertermin oder Rückerstattung. Nutzer müssen die Kampagnenangaben prüfen und unabhängigen Rat einholen. Die zwingende Haftung nach Schweizer Recht für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Für formelle rechtliche Anfragen: support@invesdors.ch
Phone: +41 44 500 66 34