Invesdors
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Ihre Stiftung investiert mit institutioneller Compliance — digitale Abstimmungen, transparente Dividenden, on-chain Aktienregister.
Plattformfunktionen
Schweizer Recht & Compliance
Jeder Unternehmensinvestor wird als Gesellschaft verifiziert, bevor er tokenisiertes Eigenkapital halten kann — ausnahmslos.
ZGB Art. 80 ff. · FIDLEG Art. 36
Stiftungs-KYB erforderlich
Mitgliedschaft
Investieren, Dividenden und P2P-Übertragungen sind ohne Plattformgebühr — nur Netzwerk-Gas.