Invesdors
Invesdors
Inhaber von Namenaktien auf Invesdors erhalten volle digitale Stimmrechte — durchsetzbar gemäss OR Art. 689a und dauerhaft auf Base L2 aufgezeichnet. Partizipationsscheine sind stimmrechtslos (OR Art. 656c).
Ordentliche, besondere (66,7%), Verwaltungsrats-, Dividenden-, Änderungs- und benutzerdefinierte Beschlüsse.
Echtzeit-Q&A, Quorum-Tracking und Live-Stimmauszählung während virtueller Versammlungen.
Besprechungsprotokolle werden nach jeder Sitzung automatisch generiert und unterzeichnet.
Delegieren Sie Ihre Stimme an einen vertrauenswürdigen Vertreter, wenn Sie nicht teilnehmen können.
| Beschluss | Erforderliche Mehrheit | Schweizer Recht | Notiz |
|---|---|---|---|
| Genehmigung der Dividende | Einfache Mehrheit | OR Art. 698 | VR schlägt vor; Aktionäre stimmen ab. |
| Wahl / Abwahl des Verwaltungsrates | Einfache Mehrheit | OR Art. 710 | Kumulative Abstimmung verfügbar. |
| Kapitalerhöhung (genehmigt) | ⅔ + absolute Mehrheit | OR Art. 704 | Erfordert qualifizierte Mehrheit. |
| Statutenänderung | ⅔ + absolute Mehrheit | OR Art. 704 | Beinhaltet Änderungen von Aktienklassen. |
| Fusion / Auflösung | ⅔ + absolute Mehrheit | OR Art. 704 | FusG Art. 18 anwendbar. |
| Décharge des Verwaltungsrates | Einfache Mehrheit | OR Art. 698 | Jährlicher Routineantrag. |
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