Invesdors
Invesdors
Aktienarten & Rechte
FIDLEG Art. 36
FIDLEG Art. 36 Abs. 1 enthält alternative Prospektausnahmen (lit. a–e). Eine reicht. Invesdors nutzt lit. e (≤ CHF 8 Mio.) zusammen mit lit. b (<500 Anleger). Es gibt keinen Mindestbetrag von CHF 100'000 pro Anleger auf diesem Produktpfad.
Lit. a–e sind Alternativen. Invesdors akzeptiert nur FINSA_ART_36_SMALL_OFFER mit kombinierten CHF-8-Mio.- und 499-Anleger-Leitplanken. Lit. c (CHF 100k/Anleger) wird nicht genutzt — Anleger können ab einer Aktie zeichnen, wenn der Emittent das setzt. Invesdors ist Technologieplattform; Emittenten bleiben selbst verantwortlich und sollten schweizerischen Rechtsrat beiziehen.
Aktionärsrechte
Aktionäre sind berechtigt, an GVs und a.o. GVs im Verhältnis zu ihrer Beteiligung abzustimmen. Invesdors erleichtert das digitale Abstimmen für alle Namensaktionäre.
Wenn eine Gesellschaft beschliesst, Gewinne auszuschütten, erhalten die Aktionäre ihre proportionale Dividende. Invesdors automatisiert die Berechnung und Dokumentation.
Aktionäre haben das Recht auf genaue Unternehmensinformationen vor GVs und ausserordentlichen Beschlüssen gemäss OR Art. 697 und OR Art. 699a.
Bestimmte Aktienklassen beinhalten Bezugsrechte bei der Ausgabe neuer Aktien. Dies muss in den Statuten der Gesellschaft festgelegt sein.
Bei der Auflösung der Gesellschaft nehmen die Aktionäre am Liquidationsüberschuss teil — die Priorität hängt von der Aktienklasse ab.
Unser Compliance-Team berät Sie zur optimalen Struktur Ihrer Kapitalerhöhung.